Unsere Praxis

Betrachtung der Gepflogenheiten einiger zahnärztlicher Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit den Ihnen anvertrauten Patienten.

„ Ach, was kann man oft von bösen Kindern hören oder lesen…“. So reimte einst Wilhelm Busch sehr unterhaltsam und gekonnt und leitet so seinen moralischen Appell an die Tugendhaftigkeit des Menschen mit dem Hinweis auf die drastischen Folgen untugendhaften Verhaltens am Beispiel von Max und Moritz ein.

Wie komme ich hier in einem durchaus ernsthaften zahnmedizinischen Umfeld auf die Erwähnung dieses humorigen Beispiels. Ich will das erklären!

Was ist Tugendhaftigkeit? Womöglich meint dieser Begriff, im eigenen Handeln immer oder größtenteils das Rechte zu tun und auch in diesem Sinne alle Mitmenschen zu behandeln.

Die Verteilung dieses angenehmen Verhaltens ist durchaus unterschiedlich, wobei das statistische Ranking in der Gesamtbevölkerung sich logischerweise in beruflichen oder anderen Bevölkerungsgruppen und damit auch in der Zahnärzteschaft identisch widerspiegelt.

Der großen Gruppe der durchaus tugendhaft agierenden Zahnärzteschaft steht demnach die statistisch relevante Anhäufung der nicht derart aufgestellten Gruppierung gegenüber. Diese Tatsache muss man eigentlich nicht kommentieren.

Nun aber häufen sich auf unserem Masterportal, auf dem Patienten Fragen an fortgebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen können, Klagen über arrogante, die Patientenwünsche missachtende, einsilbige, Fehler vertuschende und den Anforderungen nicht gewachsene Zahnärztinnen und Zahnärzte. Man möchte meinen, dass die betroffenen Patienten mit wehenden Rockschößen diese Zahnarztpraxen verlassen würden. In den Forumbeiträgen war das mitnichten so. Mit einer unerklärlichen „Vasallentreue“ verharren die Patienten in dem beschriebenen Umfeld, hätten aber gern von uns einen Rat, wie sie an dieser Stelle doch noch einen Ausweg aus ihrem Dilemma finden könnten.

Mit diesem Beitrag möchte ich den Patienten mit ähnlichen negativen Erlebnissen den Rücken stärken.

Das richtige Patienten – Zahnarztverhältnis ist ein solches in Augenhöhe, getragen vom gegenseitigen Respekt. Missverständnisse können vorkommen und müssen zeitnah geklärt werden.

Keine Patientin und kein Patient muss in einer Praxis verharren, in der er sich nicht zufrieden oder gar unzumutbar behandelt weiß. Es gibt keine Zwänge unter dem vermeintlichen Diktat einer Garantiefrist. Auch eine begonnene Behandlung kann im Fall einer unzumutbaren Situation für den Patienten abgebrochen werden.

Jede Patientin, jeder Patient bleibt frei in seinen Entscheidungen.

Handeln Sie danach.

Dr. Rainer Littinski

Cookie-Einstellungen