Es ist von Vorteil, wenn man sich als Patient diese Frage überhaupt stellt.
Eingangs will ich auf eine scheinbar banale Tatsache hinweisen. Zahnimplantate werden in menschliche Kiefer gesetzt, um Zähne und Zahnprothesen zu tragen. Ja, klar!
Wenn dem so ist, benötigt man für den finalen Erfolg mehrere Fachleute auf völlig verschiedenen Fachgebieten. Das ist einmal die Chirurgie und zum anderen die Prothetik. Dazu kommen noch Parodontologie, Gnathologie und ästhetische Zahnheilkunde. Ideal wäre die Kombination oder die Vereinigung der Gebiete in einer Person.
Welche Auswahl gibt es nun?
Da sind einmal die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG), die auf chirurgische Maßnahmen in den genannten Bereichen spezialisiert sind und auch nur diese ausführen. Für diese Berufsbezeichnung haben sie zusätzlich zum Zahnmedizinstudium ein Medizinstudium absolviert.
Die Oralchirurgen haben nach dem Zahnmedizinstudium eine dreijährige Fachzahnarztausbildung zum Oralchirurgen absolviert.
Oralchirurgen können und dürfen auch die gesamte allgemeine Zahnheilkunde ausüben. Dann gibt es noch die zahnärztlichen Generalisten, die ebenso oralchirurgisch tätig sein dürfen.
Der Patient hat die Qual der Wahl.
Ausschließlich oralchirurgisch arbeitende MKG und Oralchirurgen sollte man unterstellen, dass sie oralchirurgisch top aufgestellt sind.
Das könnten aber auch chirurgisch intensiv und extensiv fortgebildete zahnärztliche Generalisten und allgemeinzahnärztliche arbeitende Oralchirurgen aufweisen.
Schauen wir von einer anderen Seite auf diesen Sachverhalt.
Implantate werden in einen biologischen Situs gesetzt. Dieser muss im Ganzen erfasst werden. Es gehört also der parodontologische Blick und der auf den Hartsubstanzzustand der Zähne zwingend dazu. Auch werden Zahnimplantate nicht zum Selbstzweck inkorporiert. Sie erhalten immer eine prothetische Aufgabe. Daraus ergibt sich die Position des gewünschten Implantats. In den meisten Fällen ist diese eindeutig. Aber in durchaus nicht wenigen Fällen ist dem nicht so. Für Implantate aus der Hand eines naturgemäß prothetisch unerfahrenen MKG oder nur chirurgisch arbeitenden Oralchirurgen muss die Abstimmung mit dem Überweiser sehr, sehr präzise sein. Dass das nicht immer gelingt, sehe ich häufig. Andererseits ist vielleicht auch nicht immer das Vertrauen in das chirurgische Können eines implantierenden Generalisten gerechtfertigt. Auch das begegnet mir im Praxisalltag öfter.
Der nach einer Antwort suchende Patient ist an dieser Stelle nun informiert, weiß aber immer noch nicht so richtig, wie er sich entscheiden soll.
Kann man sich auf die enge Abstimmung zwischen dem fortgebildeten Überweiser und dem ebenso aufgestellten MKG oder ausschließlich chirurgisch tätigen Oralchirurgen verlassen, wäre da eine gute Wahl, der allgemeinzahnärztlich arbeitende Oralchirurg mit profundem prothetischem Wissen ebenso. Diesem Anspruch wird auch der in der Regel prothetisch sowieso geschulte allgemeinzahnärztliche Generalist
mit einer profunden postgraduellen Fortbildung in Chirurgie und Implantologie gerecht. In diesem Fall liegt das Fragezeichen dann eher in dem Maß der chirurgischen Übung.
Das Idealbild der implantologischen Kompetenz wäre dann ohne Zweifel die Vereinigung zeitgemäßen zahnärztlichen Wissens der Chirurgie, Parodontologie, Prothetik, Parodontologie und der ästhetischen Zahnheilkunde in einer Person oder in mehreren.
Sie können durchaus danach fragen.
Dr. Rainer Littinski